Ein elementarer Bestandteil für jeden Telefonservice für Rechtsanwälte ist Verschwiegenheit.
Wir garantieren Ihnen Verschwiegenheit über jeglichen Inhalt eines Telefonats gegenüber Dritten. Lediglich von Ihnen autorisierte E-Mail-Adressen und Zugänge erhalten Information über Gesprächsinhalte.
Jeder Mitarbeiter, der für den Deutschen-Anwaltstelefonservice aktiv wird, muss eine Verschwiegenheitserklärung mit hohen Vertragsstrafen abgeben.
Nach § 203 BGB sind wir außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Darüber wird jeder Mitarbeiter regelmäßig belehrt.
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